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   VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132   

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VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132 (https://dejure.org/2011,66688)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132 (https://dejure.org/2011,66688)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - AN 14 K 10.02132 (https://dejure.org/2011,66688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die beim Jugendamt über die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren geführten AktenHinsichtlich der beim Jugendamt betreffend die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren geführten Akten fehlt es ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205

    Vom Jugendamt abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die

    Auszug aus VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132
    Insoweit fehlt es bereits an einem streitigen Rechtsverhältnis (öffentlich-rechtlicher Art) zwischen den Klägern und den Beklagten (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205), weshalb insoweit der Verwaltungsrechtsweg im Sinne des § 40 VwGO nicht eröffnet ist.

    Dem verbleibenden Klägerbegehren, d. h. soweit mit der allgemeinen Leistungsklage begehrt wird, dass die Beklagte zu 2. Einsicht in ihre Behördenakte betreffend die Kläger zu 2. und 3. zu gewähren hat, und insbesondere soweit es auf § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X gestützt wird, steht bereits die Regelung des § 44 a VwGO entgegen (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205 - so auch VG Aachen vom 13.3.2003 - 2 L 168/03).

    Insoweit haben die Kläger lediglich einen Anspruch darauf, dass die Beklagte zu 2. über ihr Akteneinsichtsgesuch nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205 - vgl. auch Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl., Anhang § 61, § 83 SGB X, Rdnr. 1 sowie Rdnr. 3 zu § 67).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1998 - 13 A 2118/96

    Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen; Mitglieder; Anonymität;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132
    Auch der allgemeine, aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. VG Düsseldorf vom 3.3.1986 ZfJ 1987, 592 f. m. w. N.) bzw. der aus dem "Grundsatz der Offenheit des Verwaltungshandelns" abgeleitete Anspruch auf Akteneinsicht (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998, NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. m. w. N.) ist hier nicht verletzt.

    Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung, die nach Art. 19 Abs. 4 GG in vollem Umfang auf Ermessensfehler verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist, ist einerseits das Interesse der Kläger an der Auskunftserteilung zu berücksichtigen, welches insbesondere darin bestehen kann, dass der Betroffene zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf die entsprechende Auskunft angewiesen ist; andererseits ist aber auch zu bewerten, ob dem Auskunftsbegehren etwaige schützenswerte öffentliche Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998 NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Anspruch auf

    Auszug aus VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132
    Die Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kommt allerdings nur zu Gunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat; ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwG vom 15.6.1989 - 5 B 63/89 - BVerwG NJW 1989, 2960 f.; vgl. auch Wiesner Anhang § 61, § 83 SGB X, Rdnr. 1).
  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

    Auszug aus VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132
    Die Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kommt allerdings nur zu Gunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat; ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwG vom 15.6.1989 - 5 B 63/89 - BVerwG NJW 1989, 2960 f.; vgl. auch Wiesner Anhang § 61, § 83 SGB X, Rdnr. 1).
  • VG Aachen, 13.03.2003 - 2 L 168/03

    Zur Frage des Akteneinsichtsrechts des Kindesvaters in Jugendamtsakten

    Auszug aus VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132
    Dem verbleibenden Klägerbegehren, d. h. soweit mit der allgemeinen Leistungsklage begehrt wird, dass die Beklagte zu 2. Einsicht in ihre Behördenakte betreffend die Kläger zu 2. und 3. zu gewähren hat, und insbesondere soweit es auf § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X gestützt wird, steht bereits die Regelung des § 44 a VwGO entgegen (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205 - so auch VG Aachen vom 13.3.2003 - 2 L 168/03).
  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 19.265

    Recht auf Akteneinsicht in Bericht des Umgangsbegleiters

    Damit wäre zunächst kein Verwaltungsverfahren gegeben, denn in diesem Fall wäre diese Tätigkeit des Jugendamts, die zu den "anderen Aufgaben der Jugendhilfe" (§ 2 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII) gehört, nicht auf den Erlass eines Verwaltungsaktes oder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Sinne des § 8 SGB X gerichtet (VG Würzburg, U.v. 9.5.2019 - W 3 K 18.932 - n. v.; VG Ansbach, U.v. 5.5.2011 - AN 14 K 10.02132 - juris Rn. 35, Hoffmann in FamRZ 2020, 1155, 1156).

    g) Weiterhin ist festzuhalten, dass sämtliche Entscheidungen im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren keine Verwaltungsverfahren im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X bilden können, selbst wenn die Beklagte hier gemäß § 50 SGB VIII mitwirkt (vgl. VG Ansbach, U.v. 5.5.2011 - AN 14 K 10.02132 - juris LS 2 und Rn. 34 bis 36).

    Dieser Anspruch beruht auf dem Rechtsstaatsprinzip (VG Ansbach, U.v. 5.5.2011 - AN 14 K 10.02132 - juris Rn. 46).

    Zudem wird die Beklagte erwägen müssen, ob die Klägerin auf die Kenntnis des Inhalts des streitgegenständlichen Berichts selbst zur sachgerechten Wahrnehmung ihrer Rechte angewiesen sein könnte (VG Ansbach, U.v. 5.5.2011 - AN 14 K 10.02132 - juris Rn. 49), dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie auf Grundlage der oben genannten familiengerichtlichen Entscheidungen nicht das Recht hat, öffentliche Hilfen zu beantragen und hier lediglich die Möglichkeit besitzt, bei der Beklagten anzuregen, von Amts wegen tätig zu werden, dies auch mit der Folge, dass sie keine entsprechenden Ansprüche gerichtlich durchsetzen könnte.

  • VG München, 20.09.2018 - M 13 K 18.4419

    Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

    b) Die begehrte Bestätigung und die hilfsweise begehrten Auskünfte sind auch nicht deshalb grundsätzlich als Verwaltungsakte zu qualifizieren, weil mit ihrer Erteilung von der Behörde zwingend (konkludent) eine verbindliche behördliche Entscheidung über die Erteilung der Bestätigung und Auskunft bzw. über das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs auf die Bestätigung und die Auskünfte getroffen werden soll bzw. getroffen wird und sie insofern als Regelung im Sinne von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG anzusehen wären (vgl. VG Ansbach, U.v. 5.5.2011 - AN 14 K 10.02132 - juris Rn. 39; VG Darmstadt, G.v. 14.11.1994 - 5 E 1538/94 (3) - NVwZ 1996, S. 92 ; VG Darmstadt, U.v. 12.10.2015 - 5 K 1164/14.DA - juris Rn. 32; Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 11.5.2009 - 15 A 160/08 - juris Rn. 18 jeweils zur Akteneinsicht; a.A. BVerwG, U.v. 21.3.1986 - 7 C 71/83 - juris Rn. 11; VGH Mannheim, U.v. 1.4.1992 - 6 S 2203/90 - juris Rn. 20; VGH Mannheim, U.v. 26.5.1992 - 1 S 668/90 - juris Rn. 23; VGH Kassel, U.v. 8.12.1992 - 11 UE 1486/88 - juris Rn. 22; VG Karlsruhe, U.v. 27.10.2009 - 5 K 949/08 - juris Rn. 22; VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 2.10.2015 - 4 K 292/15.NW - juris Rn. 20).
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